Angebot

Ich biete Therapien im Einzel-, Paar- oder Familiensetting in Linz an.

Kostenzuschuss

 Als Wahlpsychologin und Psychotherapeutin in freier Praxis biete ich Ihnen die Möglichkeit klinisch psychologische und psychotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen – unabhängig von einem Kassenvertrag. Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung (z. B. ÖGK, SVS, BVAEB). Dafür ist es erforderlich, dass eine krankheitswertige Störung vorliegt – also eine psychische Erkrankung im Sinne der ICD-10-Diagnosen (z. B. Depression, Angststörung, Belastungsreaktionen).


Voraussetzungen für den Kostenzuschuss: 

  • Eine ärztliche Überweisung zur psychotherapeutischen/psychologischen Behandlung spätestens ab der zweiten Therapieeinheit
  • Eine Rechnung mit entsprechender Diagnose und Angaben zur Therapieeinheit, die Sie am Ende jeder Einheit erhalten


Termine nach Vereinbarung

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können ist eine kostenfreie Absage bis zu 48 Stunden vorher mlöglich. Wird ein Termin nicht zeitgerecht abgesagt, so wird dieser in Rechnung gestellt.
Ich bitte um Ihr Verständnis. 

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse